BÜRGERLISTE NEUE OFFENE WÄHLERGEMEISCHAFT NEU-ANSPACH

(bürgerliste now neu-anspach)

 

S A T Z U N G

 

§ 1 Name und Sitz

 

1. Der Name der Wählergemeinschaft ist:

Bürgerliste neue offene Wählergemeinschaft Neu-Anspach (bürgerliste now neu-anspach). Die Abkürzung lautet b-now.

 

2. Der Sitz der bürgerliste now neu-anspach ist Neu-Anspach im Taunus – Stabelsteiner Weg 10a

 

 

§ 2 Zweck und Ziel

 

1. Ziel der bürgerliste now neu-anspach ist ohne Rücksicht auf parteipolitische Interessen der Schutz und die Erhaltung der Natur und Umwelt, die Verbesserung der Information der Bürgerinnen und Bürger in Neu-Anspach und ihrer Beteiligung an Entscheidungsprozessen, insbesondere

 die Kommunalpolitik transparent zu machen

 sich für den Schutz des Naturparks zu engagieren

 möglichst viele Bürger am lokalen Geschehen zu beteiligen

 die Lebens- und Wohnqualität zu verbessern

 für einen sinnvollen Umgang mit unseren Steuern einzutreten

 sich für einen sanften und naturnahen Tourismus einzusetzen

 kulturelle Aktivitäten zu unterstützen und zu fördern

 

2. Zweck der bürgerliste now neu-anspach ist die Beteiligung an der Kommunalwahl. Sie ist nicht auf einen wirtschaftlichen Betrieb ausgerichtet.

 

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

1. Mitglied kann jede natürliche Person werden sofern sie die Satzung der bürgerliste now neu-anspach zur Kommunalwahl anerkennt. Eine Aufnahme auf die Wahl-Liste ist nur bei 1. Wohnsitz in Neu-Anspach möglich.

 

2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erworben. Über den Aufnahmeantrag entscheidet alleinig der Vorstand.

 

3. Die Mitgliedschaft endet

a) durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand

b) durch Ausschluß durch Beschluß des Vorstands

c) durch Tod

d) nach 2-facher Nichtbegleichung des Mitgliedsbeitrags trotz Mahnung

 

 

 4 Organe der bürgerliste now neu-anspach

 

1. Die Mitgliederversammlung

 

2. Der Vorstand

 

3. Die Fraktion

 

 

§ 5 Mitgliederversammlung

 

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ.

 

2. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand.

 

3. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Abstand von zwei Jahren zusammen.

 

4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefaßt.

 

5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß einberufen werden, wenn dies mindestens 20 Prozent der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe beantragen. Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird bei Vorliegen dieser Voraussetzungen innerhalb von 6 Wochen einberufen.

 

6. Der Termin der Mitgliederversammlung muß mindestens eine Woche vorher bekanntgegeben werden. Die Bekanntgabe kann per Email erfolgen. Die Einberufungsfrist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied in Textform mitgeteilte (E-Mail)Adresse gerichtet ist.

 

 

§ 6 Vorstand

 

1. Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus bis zu fünf von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern.

 

2. Die Vorstandsmitglieder werden für drei Jahre bestellt. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

 

3. Der Vorstand gibt sich seine Geschäftsordnung selbst.

 

4. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so findet für den Rest der Amtszeit des Vorstandes auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl statt.

 

5. Jedes Vorstandsmitglied ist zur Einzelvertretung befugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit.

 

 

§ 7 Fraktion

 

1. Die Fraktion besteht aus den gewählten Gemeindevertretern der bürgerliste now neu-anspach.

 

2. Die Fraktion gibt sich ihre Geschäftsordnung selbst und wählt einen Vorsitzenden.

 

3. Der/die Fraktionsvorsitzende berichtet dem Vorstand auf dessen Wunsch und der Mitgliederversammlung über die Tätigkeit der Fraktion.

 

 

§ 8 Finanzen

 

1. Die Gelder der bürgerliste now neu-anspach dürfen ausschließlich für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden.

 

2. Die bürgerliste now neu-anspach haftet nur mit ihrem Eigenvermögen.

 

3. Die bürgerliste now neu-anspach erhebt einen Mitgliedsbeitrag von EUR 25 p.a. Es ist auch beim unterjährigen Eintritt stets der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Bei der Beendigung der Mitgliedschaft werden anteilige Mitgliedsbeiträge nicht erstattet.

 

4. Neben den Mitgliedsbeiträgen finanziert sich die bürgerliste now neu-anspach vor allem durch Spenden.

 

5. Im Falle der Auflösung der bürgerliste now neu-anspach fällt das Vermögen an die Feldberginitiative e.V. (Amtsgericht Königstein, VR 101927).

 

 

§ 9 Satzungsänderung und Auflösung

 

1. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung.

 

2. Die Auflösung der bürgerliste now neu-anspach ist nur in einer eigens zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden Mitgliederversammlung möglich. Für die Auflösung der bürgerliste now neu-anspach ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich.

 

Neu-Anspach, den 19. Januar 2019